Vertrag über die Urlaubsbetreuung von Zwergkaninchen/Meerschweinchen
Zwischen zu 1.)
Fam. Reichrath
Und zu 2.)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Für den Zeitraum vom . .2010 bis zum . .2010 werden die folgenden Tiere zur Pflege und Versorgung an Fam. Reichrath übergeben:
1.
2.
Diese übernimmt folgende Leistungen:
1. 1 Mal pro Woche einen komplett frischen Käfig mit frischem Streu.
2. Jeden Morgen frisches Wasser und Trockenfutter sowie Gemüse.
3. Jeden Abend Grün. Trockenfutter und Wasser bei Bedarf.
Fam, Reichrath sichert zu, sich individuell und artgerecht um die Tiere zu kümmern.
Eine tierärztliche Versorgung ist in der Leistung nicht inbegriffen. Hierzu erfolgt eine Abstimmung mit den Eigentümern der Tiere zu 2.), wie im Falle von Krankheit oder Verletzung verfahren werden soll. Eine Haftung für Erkrankungen oder Verletzungen der Tiere sowie daraus resultierenden Schäden kann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfolgen. Vorerkrankungen der Tiere sind vor Beginn der Bertreuung hier festzuhalten.
Für die o.g. Leistungen wird eine Tagespauschale von € erhoben.
Sollte der Eigentümer zu 2.) die Tiere nicht zum oben vereinbarten Termin die Tiere abholen können, verpflichtet er sich, dies unverzüglich mitzuteilen. Eine Verlängerung der Betreuung kann i.d.R. zum Pauschalsatz von € 3,00 erfolgen. Eine individuelle Terminabstimmung ist aber immer zwingend erforderlich. Sollte der Termin schuldhaft ohne Benachrichtigung versäumt werden, erhöht sich die Tagespauschale ab dem Folgetag auf € 9,00. Entstehende Nachforderungen gemäß diesem Absatz sind spätestens bei Abholung der Tiere fällig und zu zahlen.
Sollte der Termin schuldhaft ohne Benachrichtigung versäumt werden und länger als eine Wochen kein Kontakt hergestellt werden können, ist Fam. Reichrath berechtigt, die Tiere in die Obhut einer Pflegeeinrichtung (Z.B. Tierheim) übergeben.
Sollte eine der Vereinbarungen in diesem Vertrag unwirksam sein, berührt dies nicht die restlichen Vereinbarungen des Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle, eine gültige Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Vereinbarung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.